Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Für viele Unternehmen, die Verbrauchern Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten, ist barrierefreie Gestaltung damit Pflicht. Wie weit das Web davon noch entfernt ist, misst jedes Jahr die WebAIM-Million-Studie der US-Organisation WebAIM (Web Accessibility In Mind).
Die Ausgabe 2026 ist im Frühjahr erschienen und enthält eine unbequeme Nachricht: Nach sechs Jahren kleiner Verbesserungen sind die Zahlen wieder schlechter geworden.
Was die Studie misst
WebAIM analysiert die Startseiten der eine Million meistbesuchten Websites weltweit mit dem eigenen Prüfwerkzeug WAVE. Getestet wurde im Februar 2026, und zwar die vollständig geladene Seite, nachdem Skripte und Styles angewendet waren. Als Fehler zählt die Studie nur Befunde, die Nutzer spürbar behindern und mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit gegen WCAG 2.2 auf Stufe A oder AA verstoßen.
Zwei Einschränkungen sollten Sie beim Lesen der Zahlen im Blick behalten:
- Automatische Tests finden nur einen Teil der Probleme. WebAIM betont selbst, dass eine Seite ohne erkannte Fehler nicht automatisch barrierefrei ist. Ob ein Alternativtext zum Bild passt oder ob sich ein Menü mit der Tastatur bedienen lässt, erkennt kein Scanner zuverlässig. Die tatsächliche Fehlerquote dürfte also eher höher liegen.
- Es geht um Startseiten weltweit. Die Studie trennt nicht nach Ländern, und Unterseiten wie Warenkorb oder Kontaktformular bleiben außen vor. Die Fehlerarten sind aber überall dieselben und lassen sich direkt auf deutsche Websites übertragen.
Der Trend kehrt sich um
95,9 % der geprüften Startseiten hatten 2026 mindestens einen erkannten WCAG-Fehler, nach 94,8 % im Vorjahr. Damit endet ein langsamer, aber stetiger Rückgang: 2019 lag der Wert noch bei 97,8 %.
Auch die Zahl der Fehler pro Seite ist gestiegen. Im Schnitt fand WAVE 56,1 Fehler je Startseite, 10,1 % mehr als 2025 mit 51 Fehlern. Über alle eine Million Seiten kamen mehr als 56 Millionen Fehler zusammen. Für Menschen mit Behinderung heißt das: Etwa jedes 26. Element einer Startseite ist fehlerhaft.
Die sechs häufigsten Fehlerarten
- Zu geringer Textkontrast83,9 % 20262025: 79,1 %
- Fehlende Alternativtexte53,1 % 20262025: 55,5 %
- Fehlende Formularbeschriftungen51 % 20262025: 48,2 %
- Leere Links46,3 % 20262025: 45,4 %
- Leere Buttons30,6 % 20262025: 29,6 %
- Fehlende Sprachangabe13,5 % 20262025: 15,8 %
Sechs Fehlerarten machen 96 % aller Befunde aus
Die gute Nachricht steckt in der Verteilung: 96 % aller erkannten Fehler fallen in nur sechs Kategorien. Alle sechs lassen sich automatisch finden und mit überschaubarem Aufwand beheben.
Zu geringer Textkontrast (83,9 % der Seiten)
Der häufigste Fehler hat seinen Anteil gegenüber 2025 (79,1 %) noch einmal deutlich gesteigert. WCAG verlangt für normalen Text ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1, für großen Text 3:1. Hellgraue Schrift auf weißem Grund, Text über Fotos und blasse Platzhalter in Formularen sind die typischen Ursachen. Am effizientesten korrigieren Sie Kontraste zentral in den Farbwerten Ihres Designsystems statt Seite für Seite.
Fehlende Alternativtexte (53,1 %)
Bilder ohne Alternativtext sind für Screenreader stumm oder werden als Dateiname vorgelesen. Der Anteil ist leicht gesunken (2025: 55,5 %). Wichtig ist die Unterscheidung: Informative Bilder brauchen einen beschreibenden Text, rein dekorative Bilder ein leeres alt-Attribut, damit Screenreader sie überspringen.
Fehlende Formularbeschriftungen (51 %)
Jede zweite Startseite enthält Eingabefelder ohne programmatisch verknüpfte Beschriftung, häufig Such- oder Newsletterfelder, deren Zweck nur über einen Platzhaltertext erkennbar ist. Für Onlineshops wiegt dieser Fehler besonders schwer: Die Verordnung zum BFSG verlangt ausdrücklich, dass Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sind.
Leere Links und leere Buttons (46,3 % und 30,6 %)
Gemeint sind Links und Schaltflächen ohne zugänglichen Namen, typischerweise Symbole wie eine Lupe, ein Warenkorb oder ein Social-Media-Logo. Sehende Nutzer erkennen die Funktion am Icon, ein Screenreader liest dagegen nur „Link“ oder „Schaltfläche“ vor. Ein sichtbarer Text oder ein aria-label behebt das.
Fehlende Sprachangabe (13,5 %)
Ohne lang-Attribut im HTML weiß ein Screenreader nicht, in welcher Sprache er vorlesen soll, und spricht deutschen Text womöglich mit englischer Aussprache. Die Korrektur ist eine einzige Zeile Code.
Mehr Code, mehr Fehler
Ein Befund der Studie betrifft weniger einzelne Fehler als die Art, wie Websites heute gebaut werden. Eine durchschnittliche Startseite bestand im Februar 2026 aus 1.437 Elementen, 14,3 % mehr als ein Jahr zuvor und fast doppelt so viele wie 2019 (782). WebAIM führt das unter anderem auf die wachsende Abhängigkeit von Frameworks und Bibliotheken zurück und auf automatisiertes oder KI-gestütztes Programmieren, das die Autoren als „Vibe Coding“ bezeichnen.
Auffällig ist ARIA, eine Technik, die Bedienelementen zusätzliche Informationen für assistive Technologien mitgibt. 82,7 % der Startseiten nutzen ARIA, die Zahl der ARIA-Attribute ist innerhalb eines Jahres um 27 % gestiegen. Seiten mit ARIA hatten aber im Schnitt mehr Fehler (59,1) als Seiten ohne (42). Je mehr ARIA eine Seite enthielt, desto mehr Fehler waren zu erwarten.
Das ist kein Argument gegen ARIA, aber eines für saubere Grundlagen. Das W3C formuliert es als erste Regel für den Einsatz von ARIA: Wo ein natives HTML-Element die gewünschte Bedeutung und das Verhalten schon mitbringt, sollte man es verwenden. Ein echtes button-Element ist zuverlässiger als ein nachgebautes mit mehreren ARIA-Attributen.
Auch die eingesetzte Technik allein entscheidet nicht. Startseiten mit Next.js (40,9 Fehler) oder React (43,5) lagen im Schnitt unter dem Durchschnitt, Seiten mit Vue.js (64,6) darüber, WordPress-Seiten mit 52,8 knapp darunter. Das sind jedoch Zusammenhänge, keine Ursachen: Barrierefrei wird eine Website durch die Umsetzung, nicht durch die Wahl des Frameworks.
Onlineshops schneiden besonders schlecht ab
Für Unternehmen in Deutschland ist vor allem eine Zahl relevant: Shopping-Websites gehören mit durchschnittlich 71,0 Fehlern pro Startseite zu den schwächsten Kategorien der Studie, 26,6 % über dem Durchschnitt. Nur Sport-Websites schnitten mit 71,4 Fehlern noch etwas schlechter ab. Am besten waren Behördenseiten mit 42,4 Fehlern.
Ausgerechnet der elektronische Geschäftsverkehr, den das BFSG in den Mittelpunkt stellt, hat also den größten Nachholbedarf. Wie deutsche Onlineshops entlang des Kaufprozesses abschneiden, zeigt der Praxistest von Aktion Mensch und Google.
Was das für Unternehmen in Deutschland bedeutet
Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 für Dienstleistungen, die Verbrauchern angeboten werden, darunter Onlineshops, Buchungsstrecken und andere Websites, über die Verbraucher Verträge abschließen. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Die Einhaltung überwacht die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF). Wer eine Dienstleistung entgegen den Anforderungen anbietet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.
Technischer Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549. Ihre im September 2026 erschienene Version 4.1.1 verweist auf WCAG 2.2. Bis sie im Amtsblatt der EU bekannt gemacht ist, bleibt nach Angaben von AccessibleEU die Version 3.2.1 auf Basis von WCAG 2.1 AA der maßgebliche Bezugspunkt. Die sechs häufigsten Fehler der WebAIM-Studie verstoßen gegen beide Fassungen.
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Ob Ihr Angebot unter das BFSG fällt, sollten Sie im Zweifel rechtlich prüfen lassen.
Fünf Schritte für Ihre Website
- Automatisch prüfen. Testen Sie Startseite, Produktseiten, Warenkorb, Kasse und Kontaktformular mit einem Werkzeug wie WAVE oder axe. Die sechs häufigsten Fehlerarten finden Sie so in wenigen Minuten.
- Kontraste zentral korrigieren. Passen Sie die Farbwerte in Designsystem oder Theme an, statt einzelne Seiten zu flicken. Eine Korrektur wirkt dann überall.
- Bedienelemente benennen. Geben Sie jedem Eingabefeld eine verknüpfte Beschriftung und jedem Icon-Link und Icon-Button einen zugänglichen Namen.
- Manuell nachprüfen. Gehen Sie die wichtigsten Nutzerwege mit der Tastatur und einem Screenreader durch. Fokusreihenfolge, Fehlermeldungen und Dialoge lassen sich nur so verlässlich beurteilen.
- Neue Fehler verhindern. Bauen Sie automatische Prüfungen in Ihre Entwicklung ein, damit neue Seiten und Komponenten die behobenen Fehler nicht wieder einführen.
Fazit
Die WebAIM-Million-Studie 2026 zeigt zweierlei. Die häufigsten Barrieren sind seit Jahren dieselben und lassen sich mit vertretbarem Aufwand beheben. Gleichzeitig wachsen Websites schneller, als die Qualität mithält, und Onlineshops liegen deutlich unter dem Durchschnitt. Wer seine Website auf das BFSG vorbereitet, sollte mit den sechs Fehlerarten beginnen und danach die Nutzerwege manuell prüfen, über die Kunden bestellen und bezahlen.
Quellen
Alle Zahlen in diesem Artikel stammen aus diesen Quellen und wurden an der Originalquelle geprüft. Zahlen und Quellen geprüft am .
- The WebAIM Million: The 2026 report on the accessibility of the top 1,000,000 home pagesWebAIM, 30.03.2026
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV), § 19Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und DienstleistungenMLBF
- The European accessibility standard EN 301 549 has been updatedAccessibleEU, 07.09.2026
- Using ARIA: First Rule of ARIA UseW3C
- Understanding Success Criterion 1.4.3: Contrast (Minimum)W3C
