Alle Leistungen

Barrierefreiheit nach BFSG und WCAG 2.2

BFSG-Umsetzung im Code: barrierefreie Webanwendungen, Portale und Onlineshops

Wir prüfen Ihre Anwendung automatisiert und manuell gegen WCAG 2.2 AA, sortieren die Befunde nach ihrer Wirkung auf Nutzer und beheben sie dort, wo sie entstehen: im Quellcode. Die Erfahrung dafür stammt unter anderem aus Komplify, einer Prüfplattform für BFSG und WCAG, die wir für die Prevision UG entwickelt haben.

  • Prüfung nach WCAG 2.2 AA
  • Korrekturen direkt im Code
  • Regressionsschutz in der CI

Hintergrund

Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz seit dem 28. Juni 2025 verlangt

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) um und gilt seit dem 28. Juni 2025. Erfasst sind Dienstleistungen, die nach diesem Datum für Verbraucher erbracht werden, darunter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr: Websites und Apps, über die Verbraucher elektronisch einen Vertrag abschließen, etwa Onlineshops, Buchungsstrecken oder Vertragsabschlüsse im Kundenportal. Dazu kommen unter anderem Bankdienstleistungen für Verbraucher, Telekommunikationsdienste und E-Books.

Die konkreten Anforderungen stehen in der Verordnung zum BFSG (BFSGV): Websites und mobile Anwendungen müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein, im elektronischen Geschäftsverkehr ausdrücklich auch Identifizierungs-, Authentifizierungs- und Zahlungsfunktionen. Für harmonisierte Normen, deren Fundstelle im Amtsblatt der EU veröffentlicht ist, gilt eine Konformitätsvermutung (§ 4 BFSG). Die EN 301 549 ist im September 2026 in Version 4.1.1 erschienen, verweist auf WCAG 2.2 und ordnet ihre Anforderungen erstmals dem European Accessibility Act zu; bis harmonisierte Normen im Amtsblatt bekannt gemacht sind, nennt die Bundesfachstelle Barrierefreiheit die EN 301 549 und die WCAG als maßgebliche Orientierung.

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen. Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg prüft anlassbezogen und in Stichproben, setzt Fristen zur Nachbesserung und kann das Angebot einer nicht konformen Dienstleistung als letztes Mittel untersagen. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.

  • Kleinstunternehmen im Sinne des Gesetzes: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme (§ 2 Nr. 17, § 3 Abs. 3 BFSG)
  • Barrierefreiheitsinformation in den AGB oder an anderer deutlich wahrnehmbarer Stelle: Beschreibung der Dienstleistung, wie sie die Anforderungen erfüllt, und die zuständige Marktüberwachungsbehörde (§ 14 BFSG, Anlage 3)
  • Ausgenommen sind unter anderem vor dem 28. Juni 2025 veröffentlichte aufgezeichnete Medien und Büro-Dateien, nicht kontrollierte Inhalte Dritter und nicht mehr bearbeitete Archive (§ 1 Abs. 4 BFSG)
  • Wer sich auf eine unverhältnismäßige Belastung beruft, muss das dokumentiert beurteilen und die Beurteilung fünf Jahre aufbewahren (§ 17 BFSG)
  • Bußgeld bis zu 100.000 Euro, wenn eine Dienstleistung entgegen § 14 BFSG angeboten oder erbracht wird (§ 37 BFSG)

Typische Ausgangslagen

Wo Barrierefreiheit in gewachsenen Webanwendungen scheitert

Die meisten Befunde entstehen nicht durch fehlenden Willen, sondern durch Komponenten, die nie mit Tastatur oder Screenreader benutzt wurden.

01

Eigene Bedienelemente ohne Semantik

Ein div mit Klick-Handler sieht aus wie ein Button, ist per Tastatur aber nicht erreichbar und wird vom Screenreader nicht als Schaltfläche angesagt. Selbst gebaute Dropdowns, Tabs und Datumsauswahlen sind eine häufige Quelle solcher Fehler.

02

Dialoge, die den Fokus verlieren

Öffnet sich ein Modal, bleibt der Tastaturfokus oft auf der Seite dahinter oder landet nach dem Schließen im Nichts. Für Tastaturnutzer endet der Bestellvorgang an genau dieser Stelle.

03

Formulare ohne Beschriftung und Fehlertext

Felder ohne verknüpftes Label, Pflichtangaben nur farblich markiert, Fehlermeldungen, die zwar erscheinen, aber nicht angesagt werden. Identifizierungs-, Authentifizierungs- und Zahlungsfunktionen nennt die BFSGV für den elektronischen Geschäftsverkehr ausdrücklich.

04

Ein guter Score ist kein Nachweis

Ein Scanner erkennt, dass ein Alternativtext fehlt, aber nicht, ob ein vorhandener zum Bild passt. Ob die Fokusreihenfolge logisch ist, beurteilt nur ein Mensch.

Was wir entwickeln

Was wir für Ihre BFSG-Umsetzung liefern

Wir arbeiten an Ihrer Codebasis. Ein nachträglich eingebundenes Overlay-Skript kann fehlende Semantik oder falsche Fokusführung nicht zuverlässig reparieren, weil die Ursache im Quellcode liegt.

Audit mit priorisierten Befunden

Automatische Prüfung mit axe-core und Verhaltensprüfungen im Browser, ergänzt um manuelle Tests mit Tastatur, Screenreader und Zoom. Jeder Befund nennt das WCAG-Kriterium, die betroffene Stelle, die Auswirkung und einen Lösungsweg.

Korrekturen im Quellcode

Semantisches HTML, vollständige Tastaturbedienung, Fokusmanagement in Dialogen und Menüs, ausreichende Kontraste, beschriftete Formulare mit verständlichen Fehlermeldungen und ARIA dort, wo natives HTML nicht ausreicht.

Barrierefreie Komponenten

Kritische Bausteine wie Dialog, Menü, Tabs, Combobox und Datumsauswahl bauen wir einmal sauber und ersetzen damit die fehlerhaften Varianten in der gesamten Anwendung.

Neue Anwendungen barrierefrei von Anfang an

Bei Neuentwicklungen gehört WCAG 2.2 AA zu den Abnahmekriterien jeder Komponente. So muss später keine Oberfläche nachgerüstet werden.

Technische Grundlage für die Barrierefreiheitsinformation

Sie erhalten eine Bestandsaufnahme, welche Nutzerwege nach welchen Kriterien geprüft wurden, was erfüllt ist und was offen bleibt. Die rechtliche Formulierung Ihrer Angaben liegt bei Ihnen und Ihrer Rechtsberatung.

Regressionsschutz in der CI

Automatische Prüfungen laufen bei jedem Pull Request und schlagen an, wenn neuer Code bekannte Fehlerklassen wieder einführt.

Vorgehen

Vom Audit zur dauerhaft barrierefreien Anwendung

Wir richten die Arbeit an den Nutzerwegen aus, die für einen Vertragsabschluss zählen, nicht an der Zahl der Seiten.

  1. 01

    Kritische Nutzerwege festlegen

    Gemeinsam bestimmen wir die Strecken, auf die es ankommt: Registrierung, Login, Suche, Warenkorb, Bezahlung, Kontakt. Dazu kommen die Seitenvorlagen, aus denen der Rest der Anwendung besteht.

  2. 02

    Automatisch und manuell prüfen

    Ein Scan über die gesamte Anwendung findet die eindeutigen Fehler. Die manuelle Prüfung der kritischen Wege deckt den Rest ab: Tastaturbedienung, Fokus, Screenreader-Ausgabe und Darstellung bei 400 Prozent Zoom.

  3. 03

    Nach Wirkung priorisieren und beheben

    Zuerst kommt, was Nutzer vollständig blockiert, etwa ein nicht bedienbarer Bezahlschritt. Wir beheben Ursachen in gemeinsam genutzten Komponenten, damit eine Korrektur an vielen Stellen gleichzeitig wirkt.

  4. 04

    Nachprüfen und absichern

    Ein zweiter Prüfdurchlauf bestätigt die Korrekturen. Automatische Prüfungen in der CI und eine kurze Checkliste für neue Komponenten halten das erreichte Niveau in künftigen Releases.

Technologie

Prüfwerkzeuge und Standards für barrierefreie Webanwendungen

Maßstab ist WCAG 2.2 auf Stufe AA, auf die auch die aktuelle EN 301 549 verweist. Automatisch prüfen wir mit axe-core in einem Headless-Browser. In Komplify haben wir diese Grundlage um heuristische, verhaltensbasierte und seitenübergreifende Prüfungen erweitert, etwa für Tastaturfallen, Fokusreihenfolge und sichtbaren Fokus, und uneindeutige Treffer als Hinweis zur manuellen Prüfung statt als Verstoß gekennzeichnet.

Die Korrekturen setzen wir im Stack Ihrer Anwendung um, häufig React, Next.js und TypeScript. ARIA verwenden wir sparsam: Ein natives button-Element ist robuster als ein nachgebautes mit drei ARIA-Attributen.

Typischer Stack

  • WCAG 2.2 AA
  • EN 301 549
  • axe-core
  • Puppeteer
  • Playwright
  • WAI-ARIA
  • React
  • Next.js
  • TypeScript
  • GitHub Actions

Referenzen

Komplify: automatisierte BFSG- und WCAG-Prüfung für die Prevision UG

Komplify ist das Produkt unseres Kunden Prevision UG, wir haben die Plattform einschließlich der Prüf-Engine entwickelt. Dabei haben wir genau gelernt, welche Fehler sich automatisch zuverlässig erkennen lassen und wo eine manuelle Prüfung unverzichtbar bleibt.

Alle Projekte ansehen

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur BFSG-Umsetzung

Erfasst sind vor allem Dienstleistungen für Verbraucher, die nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden, darunter Websites und Apps, über die Verbraucher einen Vertrag abschließen. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Ob Ihr konkretes Angebot erfasst ist, ist eine Rechtsfrage: Wir liefern die technische Bewertung, nicht die rechtliche.

Nein. Automatische Prüfungen finden eindeutige Fehler wie fehlende Beschriftungen oder zu geringe Kontraste zuverlässig. Viele WCAG-Kriterien lassen sich aber nur von Menschen beurteilen, etwa ob ein Alternativtext zum Bild passt oder ob die Fokusreihenfolge logisch ist. Deshalb kombinieren wir beides.

Nach § 14 BFSG und Anlage 3 beschreiben Sie Ihre Dienstleistung in barrierefreiem Format, erläutern, wie sie die Anforderungen erfüllt, und nennen die zuständige Marktüberwachungsbehörde. Die Angaben gehören in die AGB oder an eine andere deutlich wahrnehmbare Stelle. Wir liefern die technische Grundlage, die rechtliche Formulierung sollte Ihre Rechtsberatung prüfen.

Nein, wir zertifizieren nicht und beraten nicht rechtlich. Sie erhalten einen nachvollziehbaren Prüfbericht: welche Nutzerwege nach welchen WCAG-Kriterien geprüft wurden, was wir behoben haben und welche Punkte offen sind. Das ist eine belastbare Grundlage für Ihre Barrierefreiheitsinformation und für Rückfragen der Marktüberwachung.

Der Aufwand hängt vom Umfang der Anwendung, der Zahl der kritischen Nutzerwege, dem Zustand der vorhandenen Komponenten und Ihrem Technologie-Stack ab. Im kostenlosen 30-minütigen Erstgespräch ordnen wir ein, ob ein Audit, eine gezielte Nachbesserung oder der Neubau einzelner Komponenten sinnvoll ist. Danach erhalten Sie einen transparenten Vorschlag für Vorgehen, Meilensteine und Abrechnung.