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Softwareentwicklung für das Gesundheitswesen

Softwareentwicklung im Gesundheitswesen: von der ePA bis zur Praxisnetz-Plattform

Im Team von IBM Deutschland entwickeln wir C++-Backend-Komponenten der elektronischen Patientenakte (ePA) nach den Spezifikationen der gematik; diese ePA dient 73 Millionen Versicherten. Mit dieser Erfahrung bauen wir für Praxen, Praxisnetze und Unternehmen im Gesundheitswesen Software, die Gesundheitsdaten so behandelt, wie Datenschutz und Sozialrecht es verlangen.

  • ePA-Backend nach gematik-Spezifikation
  • Terminplattform für ein Praxisnetz
  • Datenschutz für Gesundheitsdaten

Hintergrund

ePA, Telematikinfrastruktur und Cloud-Regeln: der rechtliche Rahmen

Seit dem 15. Januar 2025 müssen die Krankenkassen allen Versicherten, die nicht widersprochen haben, eine elektronische Patientenakte bereitstellen (§ 342 SGB V). Nach der Einführungsphase in Modellregionen begann am 29. April 2025 der bundesweite Rollout, seit dem 1. Oktober 2025 sind alle Leistungserbringer verpflichtet, die ePA zu nutzen. Vertragsärztliche Praxen müssen unter anderem Laborbefunde, Befundberichte aus bildgebender Diagnostik und elektronische Arztbriefe aus der aktuellen Behandlung in die ePA übertragen, soweit die Versicherten nicht widersprochen haben (§ 347 SGB V).

Die ePA läuft über die Telematikinfrastruktur (TI), die interoperable Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur, die Leistungserbringer, Kostenträger und Versicherte vernetzt (§ 306 SGB V). Die Gesellschaft für Telematik (gematik) erstellt dafür die funktionalen und technischen Vorgaben und lässt Komponenten und Dienste der TI zu, wenn sie funktionsfähig, interoperabel und sicher sind; die Sicherheitsvorgaben entstehen im Benehmen mit dem BSI (§§ 311, 325 SGB V).

Gesundheitsdaten gehören zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten: Ihre Verarbeitung ist nach Art. 9 DSGVO grundsätzlich untersagt und nur mit einer der dort genannten Ausnahmen zulässig, etwa für die Versorgung oder Behandlung im Gesundheitsbereich. Bei umfangreicher Verarbeitung ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich (Art. 35 Abs. 3 lit. b DSGVO). Leistungserbringer, Kranken- und Pflegekassen und ihre Auftragsverarbeiter dürfen Gesundheitsdaten in der Cloud nur unter den Bedingungen des § 393 SGB V verarbeiten:

  • Verarbeitung im Inland, in der EU, in einem gleichgestellten Staat oder in einem Drittstaat mit Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 DSGVO; zusätzlich verlangt die Vorschrift eine Niederlassung der datenverarbeitenden Stelle im Inland
  • Technische und organisatorische Maßnahmen nach dem Stand der Technik; in vertragsärztlichen Praxen gelten sie als angemessen, wenn die IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V erfüllt ist
  • Ein aktuelles C5-Testat nach dem Kriterienkatalog des BSI für die eingesetzten Cloud-Systeme oder ein Nachweis nach einem gleichwertigen Standard: seit dem 1. Juli 2025 vom Typ 2, für nach dem 30. Juni 2025 erstmals in Verkehr gebrachte Systeme in den ersten 18 Monaten vom Typ 1
  • Die im Prüfbericht genannten korrespondierenden Kriterien für Kunden, also die Maßnahmen auf Seiten des Cloud-Kunden, müssen umgesetzt sein

Typische Ausgangslagen

Warum Softwareprojekte im Gesundheitswesen anders laufen

Die Fachlogik ist selten das größte Problem. Schwierig wird es dort, wo Regulierung, Datenschutz und der Praxisalltag aufeinandertreffen.

01

Spezifikationen, die sich weiterentwickeln

Die Vorgaben der gematik werden versioniert und fortgeschrieben. Software, die mit der TI arbeitet, muss solche Änderungen aufnehmen können, ohne dass jedes Release zum Umbau wird.

02

Zugriffsrechte, die vom Kontext abhängen

Wer welche Daten sehen darf, hängt von Rolle, Behandlungskontext und Widerspruch oder Einwilligung ab. Diese Regeln gehören in Datenmodell und Serverlogik, nicht nur in die Oberfläche.

03

Cloud-Betrieb mit gesetzlichen Auflagen

Beim Cloud-Einsatz schreibt § 393 SGB V Leistungserbringern und Kassen Standort, C5-Testat und umgesetzte Kundenkriterien vor. Eine Architektur, die das nicht von Beginn an berücksichtigt, muss später migriert werden.

04

Abstimmung zwischen Praxen per Telefon

Freie Termine werden zwischen Praxen oft telefonisch oder über persönliche Kontakte abgestimmt. Eine Plattform muss im Praxisalltag schneller sein als der Anruf, sonst nutzt sie niemand.

Was wir entwickeln

Was wir für Praxen, Praxisnetze und Anbieter im Gesundheitswesen entwickeln

Wir übernehmen Neuentwicklungen ebenso wie die Mitarbeit in bestehenden Teams, wenn dort systemnahe Erfahrung gebraucht wird.

Plattformen für Praxisnetze und Versorgungsverbünde

Terminvermittlung, Mitgliederverwaltung und Abrechnung zwischen Praxen, MVZ und Kliniken, mit Freigabeprozessen und rollenbasierten Rechten. Bei der Plattform für das Praxisnetz Nürnberg Süd sehen Patientennamen nur die beiden an einem Termin beteiligten Praxen.

Backend-Entwicklung nach gematik-Spezifikationen

Systemnahe Komponenten in C++, Schnittstellen über REST und SOAP, Code-Reviews und Performance-Analysen innerhalb bestehender Teams, so wie in unserer Mitarbeit an der ePA bei IBM.

Anwendungen für sensible Gesundheitsdaten

Datensparsame Datenmodelle, serverseitig geprüfte Berechtigungen, nachvollziehbare Zugriffe und verschlüsselte Übertragung. Betriebs-Logs erfassen technische Eckdaten wie Pfad, Status und Antwortzeit, aber keine Anfrageinhalte.

Cloud-Architekturen nach § 393 SGB V

Auswahl von Region und Diensten, Umsetzung der Kundenkriterien aus dem C5-Prüfbericht in der Anwendung und technische Zuarbeit für Ihre Datenschutz-Folgenabschätzung.

Schnittstellen und Ablösung manueller Abläufe

Anbindung vorhandener Systeme, automatisch erzeugte Dokumente wie PDF-Rechnungen und Exporte für Abrechnung und Verwaltung, damit weniger zwischen Telefon, E-Mail und Tabellen hin und her läuft.

Vorgehen

So gehen wir Softwareprojekte im Gesundheitswesen an

Datenschutz und Regulierung klären wir vor der ersten Zeile Code, nicht kurz vor dem Go-live.

  1. 01

    Datenflüsse und Rechtsrahmen klären

    Welche Daten fallen an, wer ist Verantwortlicher, greift § 393 SGB V, ist die TI berührt? Wir zeichnen die Datenflüsse auf und klären offene Fragen gemeinsam mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.

  2. 02

    Rollen und Berechtigungen modellieren

    Bevor Oberflächen entstehen, legen wir fest, welche Rolle welche Daten in welchem Kontext sehen und ändern darf. Diese Regeln setzen wir serverseitig durch und testen sie automatisiert.

  3. 03

    In kurzen Iterationen mit Praxisteams bauen

    Eine erste nutzbare Version entsteht typischerweise in 3 bis 6 Wochen. Rückmeldungen von Ärztinnen, Ärzten und Praxisteams fließen direkt in die nächste Iteration.

  4. 04

    Betrieb absichern und übergeben

    Deployment, Datenbankmigrationen und Backups richten wir nachvollziehbar und dokumentiert ein. Sie erhalten den vollständigen Quellcode und eine Dokumentation, mit der auch ein anderes Team weiterarbeiten kann.

Technologie

Technik für systemnahe Komponenten und Webplattformen im Gesundheitswesen

Für performancekritische Backend-Komponenten arbeiten wir mit C++, CMake und Boost, mit Schnittstellen über REST und SOAP, Containern in Docker und Kubernetes und statischer Codeanalyse mit SonarQube. Mit genau diesen Werkzeugen arbeiten wir in der ePA-Entwicklung.

Webplattformen wie die Terminvermittlung für das Praxisnetz Nürnberg Süd bauen wir mit React, TypeScript, Express und PostgreSQL, betrieben in Docker-Containern hinter Nginx. Den Stack wählen wir nach Anforderungen und vorhandener Infrastruktur.

Typischer Stack

  • C++
  • CMake
  • Boost
  • REST und SOAP
  • PostgreSQL
  • React
  • TypeScript
  • Docker
  • Kubernetes
  • SonarQube

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Softwareentwicklung im Gesundheitswesen

Nein. Zulassungen der gematik gelten für Komponenten und Dienste der Telematikinfrastruktur und deren Hersteller oder Anbieter, und eine solche Zulassung haben wir nicht. Unsere Erfahrung mit gematik-Spezifikationen stammt aus der Backend-Entwicklung für die ePA bei IBM Deutschland. Erfordert Ihr Vorhaben eine Zulassung, klären wir früh, welche Teile betroffen sind und wer dafür verantwortlich ist.

Nein, wir entwickeln keine zertifizierten Medizinprodukte. Ob Ihr Vorhaben unter das Medizinprodukterecht fällt, sollte vor Projektbeginn regulatorisch geklärt werden. Unser Schwerpunkt liegt auf Software für Organisation, Kommunikation und Datenaustausch, etwa Terminplattformen, Portale und Backend-Dienste.

Für Leistungserbringer, Kranken- und Pflegekassen und deren Auftragsverarbeiter gilt § 393 SGB V: Zulässig ist die Verarbeitung, wenn Standort, technische und organisatorische Maßnahmen, ein aktuelles C5-Testat und die umgesetzten Kundenkriterien stimmen. Wir planen Architektur und Anbieterwahl entsprechend und setzen die Kundenkriterien in der Anwendung um. Die datenschutzrechtliche Bewertung bleibt bei Ihnen und Ihrem Datenschutzbeauftragten.

Ja, so arbeiten wir auch bei IBM: Wir setzen Entwicklungsaufgaben in C++-Backend-Komponenten um, prüfen Pull Requests im Code-Review und achten auf Performance und Sicherheit. In Ihrem Projekt arbeiten wir genauso in Ihren Prozessen, Ihrem Ticketsystem und nach Ihren Review-Regeln, statt eigene mitzubringen.

Das hängt von Funktionsumfang, Schnittstellen, Sicherheits- und Datenschutzanforderungen und den vorhandenen Systemen ab, Vorgaben wie § 393 SGB V oder eine TI-Anbindung eingeschlossen. Im kostenlosen 30-minütigen Erstgespräch ordnen wir Machbarkeit und Größenordnung ein. Anschließend erhalten Sie einen transparenten Vorschlag für Vorgehen, Meilensteine und Abrechnung.